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  Vorsicht Abmahnfalle - Neue Pflichtangaben auf E-Mail - Geschäftsbriefen
Wenn Sie Teile ihrer Korrespondenz per E-Mail versenden, müssen Sie seit Anfang des Jahres eine neue Rechtslage beachten.

Mit dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) hat der Gesetzgeber einige Paragrafen zur Informationspflicht auf Geschäftsbriefen geändert.

Dies sind § 37a Absatz 1 Satz 1 und § 125a Absatz 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), § 35a Absatz 1 Satz 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und § 80 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG).

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  Das Qualitätsniveau am Bau sinkt
Immer wieder treffe ich mit meinen Kollegen der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft auf die schlechter werdende Qualität am Bau.

Jedes Jahr müssen wir Sachverständigen uns mit dem Versagen und den Fehlern von Bauträgern auseinandersetzen. Private Existenzen werden durch schlechte Planung und Ausführung vieler Bauträger leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Besonders die Anbieter von Fertighäusern und Bauträger aus dem Bereich Schlüsselfertiges Bauen fallen negativ auf. Speziell beim Vertragsabschluß entstehen Probleme durch nicht vorhandene verbindliche Vorschriften. Private Bauherren sind bei der Vertragsgestaltung den Bauträgern ausgeliefert, wenn es um die Formulierung der Bau- und Leistungsbeschreibungen geht. Durch die freie Formulierung werden die Bedingungen, Zahlungspläne und alle Termine diktiert.


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  Vertiefungsseminare für Sachverständige und Datenschutzbeauftragte
Praxisnahe Informationen kompetent vermittelt, dies zeichnet die Vertiefungsseminare der DESAG aus.

Die fachliche Betreuung unserer angeschlossenen Mitglieder und der gute Kontakt zu führenden Unternehmen unterschiedlichster Branchen, veranlasste uns, neue Konzepte und Vertiefungsseminare für Sachverständige und Datenschutzbeauftragte zu erarbeiten.

Durch die Vorschläge unserer Mitglieder und Partner wurden die Themenpunkte und Abläufe der Seminare zusammengestellt.

Unsere Vertiefungsseminare sind so konzipiert, dass Sie in kurzer Zeit das Erlernte nutzen und somit einen kommerziellen Erfolg erwirtschaften können. Das komprimierte Wissen lässt sich durch den speziellen Seminaraufbau in relativ kurzer Zeit vermitteln.

Der Aufbau unserer Seminare erfolgt rein praxisorientiert. Hierdurch wird jedem Seminarteilnehmer ermöglicht, den Lehrstoff schnell zu erarbeiten und anschließend in der Praxis kommerziell anzuwenden.

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  Häufigste Brandursachen und die preiswerte Vorsorge
Brandschutzbeauftragte und Brandursachen-Sachverständige treffen in Ihrem Arbeitsalltag regelmäßig auf fehlenden Brandschutz in privaten Haushalten und Unternehmen. Häufig werden hierbei die fehlende Aufklärung und mangelnde Investitionsbereitschaft für Brandschutzmaßnahmen als Quelle für schwere Verletzungen, Todesfälle und Objektschäden angeführt.

Bei der Häufigkeit von Brandopfern und –schäden in Deutschland ist es erschreckend, wie gering das Bewusstsein für aktiven Brandschutz in Unternehmen und privaten Haushalten ist.

Im Folgenden möchten wir einige der häufigsten Brandursachen in Unternehmen und Haushalten aufzeigen.


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  Gutachter und Sachverständige aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Gutachter aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen. Gutachter ist also derjenige, der eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet mit überdurchschnittlichem Fachwissen abgibt.

Gutachter werden bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten (Gericht) herangezogen.


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