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  Recht aktuell
Abgefahrene Reifen  
Wird ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt, so ist die Vollkaskoversicherung nicht automatisch von der Leistung befreit. Die Versicherung wird nur von der Leistung befreit, wenn die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren.
OLG Koblenz AZ: 10 U 253/08

Rad fahrende Kinder  
Verursacht ein Kind mit seinem Fahrrad einen Schaden an einem geparkten PKW, so heißt es nicht automatisch Eltern haften für Ihre Kinder. Im vorliegenden Fall kam aufgrund einer Unachtsamkeit eines siebenjährigen Fahrradfahrers zu einem Schaden an einem Pkw, welcher ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt war. Durch das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug entstand eine Engstelle bei der es sich um eine für Kinder schwer beherrschbare Gefahrensituation handelt. Im Sinne der Haftungsprivilegierung wird das Kind  vor Schadensersatzansprüchen geschützt. AG München AZ: 331 C 5627/09



Das alte Thema Restwertermittlung   
Sachverständige haben bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch seine Auftraggeber berücksichtigen müssten. Somit muss sich der Sachverständige bei seinen Erhebungen nur auf den regionalen Markt beschränken. Restwertbörsen im Internet haben keine Relevanz.
BGH AZ: VI ZR 205/08  

Konkrete Klauseln für Wohnungskontrolle vereinbaren!
  Viele Formularmietverträge enthalten Klauseln zum Begehungsrecht des Vermieters. Ein typisches Beispiel Ist: “die Wohnung zur Prüfung ihres Zustandes in angemessenen Abständen zu betreten". Derartige Klauseln sind unwirksam, da sie zu einer Benachteiligung des Mieters führen. Es muss immer ein konkreter Anlass für eine Wohnungsbesichtigung bestehen. LG München II AZ: 12 S 1118/08  

Untrennbarkeit von Garage und Wohnung  
Befindet sich eine gemietete Garage im selben Anwesen wie die Wohnung so besteht eine Untrennbarkeit. Eine Garage darf in diesem Fall nicht separat gekündigt werden. Die Räumungsklage eines Hauseigentümers ist somit nicht rechtens. AG Frankfurt/Main AZ: 33 C 3686/08  

Sittenwidrige Maklerprovisionen    Eine Maklerprovision in Höhe von knapp 27% des Kaufpreises entspricht gut dem fünffachen der üblichen Provision. Eine derartige Vereinbarung ist sittenwidrig. OLG Brandenburg AZ: 4 U 11/09  

Wohnvorteil nach einer Trennung
   
Werden ein Haus oder eine Eigentumswohnung erst nach einer Trennung oder Scheidung erworben und stammen die für den Kauf genutzten Mittel nicht aus der Ehezeit, so liegt kein prägender Wohnvorteil vor. Das mietfreie Wohnen in der eigenen Immobilie ist somit auch nicht als Einkommen anzurechnen.
OLG Brandenburg AZ: 10 UF 65/08  

Schadenersatz und Umsatzsteuer  
In einem Schadensersatzfall ist die Umsatzsteuer erst dann ersatzfähig, wenn diese auch im Zuge einer Mängelbeseitigung angefallen ist.
OLG München AZ: 13 W 1556/08  

Hausverbot für Besucher
 
Auch wegen angeblicher Störung der Nachtruhe ist eine Eigentümergemeinschaft nicht berechtigt, gegenüber dem Besucher einer Wohnungseigentümerin ein Hausverbot auszusprechen. Derartige Maßnahmen verstoßen gegen den Eigentumsschutz - Art. 14 Abs.1. Vom jeweiligen Wohnungseigentümer kann nur die Unterlassung der Störungen verlangt werden. Dabei ist es diesem  grundsätzlich selbst überlassen, welche Mittel er einsetzt, um die Forderung zu erfüllen. In gravierenden Fällen kann nach erfolgter Abmahnung eine Entziehung des Wohnungseigentums in Betracht gezogen werden.
BVerfG AZ: 2 BvR 693/09
 

Mietwagennutzung kein Mangel
 
Eine vorherige Nutzung eines Fahrzeugs als Mietwagen stellt keinen durch den Gebrauchtwagenhändler zu offenbarenden Mangel dar.
LG Kaiserslautern AZ: 2 O 498/08
 

Keine Bauteilöffnung durch Gutachter
 
Wird ein Gutachter in einem selbständigen Beweisverfahren zur Gutachtenerstellung herangezogen, so ist diesem nicht erlaubt Bauteilöffnungen vorzunehmen. Auch wenn diese Maßnahme dazu dienen mag der Ursache der behaupteten Mängel auf den Grund zu gehen, sind weder das Gericht noch der Gutachter hierzu befugt.
Ein Gutachter ist innerhalb des Beweisverfahrens und der Inaugenscheinnahme ebenso wenig wie der zuständige Richter zu zerstörenden Eingriffen in Bauteile berechtigt oder verpflichtet. Die Aufgabe des Gutachters liegt einzig in der Begutachtung des vorgefundenen Werkes. Durch eine Bauteilöffnung würden Schäden entstehen deren Beseitigung nicht dem Sachverständigen auferlegt werden können.
LG Kiel AZ: 9 OH 49/07


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